Das Honorar richtet sich nach dem erbrachten Aufwand und liegt meistens in folgendem Rahmen:

Osteopathische Behandlung 70 – 90 EUR

Homöopathische Erstanamnese 120 – 150 EUR

Homöopathische Folgetermine 20 – 60 EUR

Die Abrechnung erfolgt entweder per Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder pauschal.

Private Krankenversicherungen, Beihilfe und private Zusatzversicherungen übernehmen häufig ganz oder zumindest teilweise Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Seit einigen Jahren werden osteopathische Behandlungen auch von zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen zumindest teilweise erstattet. Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die osteopathische Leistungen übernehmen, finden Sie bei Osteokompass.

 

Sprechen Sie bitte ihre Krankenkasse möglichst vor einer Behandlung an und erkundigen sie sich über die jeweiligen Bedingungen für eine mögliche Erstattung.